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Schutzkonzept 2021
Der Vorstand von Nez Rouge Solothurn hat an der Sitzung vom 22.09.2021 entschieden, dass die Aktion Nez Rouge 2021 unter den folgenden Bedingungen durchgeführt wird:
Es werden nur Personen mit COVID-Zertifikat nach Hause gefahren
Es werden nur Freiwillige und Mitglieder mit COVID-Zertifikat für die Aktion 2021 berücksichtigt. Wird bei der Aufforderung zur Anmeldung so kommuniziert
Freiwillige und Mitglieder
- Nur wer ein COVID-Zertifikat besitzt kann sich zur Aktion 2021 anmelden
- Beim Eintreffen in der Zentrale müssen sich die Freiwilligen und die Mitglieder unverzüglich beim Einsatzleiter*in melden um ihm/ihr das COVID-Zertifikat und den Führerausweis zu zeigen
- Der Vorstand behält sich das Recht vor, die Aktion 2021 jederzeit abzubrechen, sollte sich die epidemiologische Lage ändern oder Verschärfungen seitens Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Kraft treten
Einsatzzentrale und Aufenthalt der Freiwilligen
- In der Einsatzzentrale und im Aufenthaltsraum der Freiwilligen dürfen sich nur Personen mit COVID-Zertifikat aufhalten, daher gilt in der Zentrale und im Aufenthaltsraum der Freiwilligen keine Maskenpflicht
- Der/Die Einsatzleiter*in ist verantwortlich, dass beim Eintreffen der Freiwilligen sofort das COVID-Zertifikat zusammen mit dem Führerausweis kontrolliert wird
Einsatzzentrale
- Die Personen am Telefon sind so zu instruieren, dass sie beim Entgegennehmen der Aufträge den Kund*in fragen ob er/sie und die Mitfahrer*in alle ein COVID-Zertifikat besitzen und ihm/ihr auch mitteilt, dass während der Fahrt Maskenpflicht gilt
- Es werden keine Ausnahmen bewillig und durchgeführt
Teams
- Das Schutzkonzept wird beim Briefing der Teams genau erklärt
- Den Teams wird nebst dem üblichen Material auch 1 Desinfektionsmittel
und 10 Schutzmasken mitgeben
Fahrten
- Vor Abfahrt kontrolliert der/die Fahrer*in das COVID-Zertifikat aller im Auftrag erwähnten Personen. Dies erfolgt über die App bzw. Ausdruck sowie eines Lichtbildausweises (ID, Führerausweis und/oder Pass)
- Bei den Fahrten gilt die Maskenpflicht für Fahrer*in und Gäste. Im Begleitfahrzeug besteht keine Maskenpflicht, ausser ein Gast im Begleitfahrzeug mitgeführt werden muss
- Will ein Gast keine Maske tragen, wird der Auftrag nicht durchgeführt
- Zieht ein Gast während der Fahrt die Maske ab, wird der Auftrag so rasch
als möglich abgebrochen - Der/Die Fahrer*in vom Kundenauto desinfiziert seine Hände vor der Übernahme des Kundenautos und nach der Rückgabe an den/die Kund*in.